
Ziele des Consorzio per la Tutela dell’Asparago Bianco di Bassano DOP
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die Anerkennung durch das italienische Landwirtschaftsministerium als Konsortium für den Schutz der Spargelsorte „Asparago Bianco di Bassano del Grappa DOP“;
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die Erzeugung und Vermarktung des „Asparago Bianco di Bassano del Grappa DOP“ sowie die Verwendung seiner Ursprungsbezeichnung zu schützen und zu überwachen;
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Förderung jeglicher Initiativen, die dazu dienen, die Charakteristik und besonderen Merkmale des geschützten Produktes vor Missbrauch, unredlicher Konkurrenz, Verfälschung oder fälschlicher Benutzung der Ursprungsbezeichnung zu schützen;
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den Bekanntheitsgrad des Produktes mit geschützter Ursprungsbezeichnung auf allen Märkten zu steigern – Hervorhebung des Produktes – Information der Konsumenten durch verschiedene Kanäle und Initiativen;
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Wahrung der allgemeinen Interessen der Ursprungsbezeichnung „Asparago Bianco di Bassano del Grappa DOP“;
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das Konsortium kann bezüglich der Produktspezifikation des „Asparago Bianco di Bassano del Grappa DOP“ Änderungsvorschläge einbringen;
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ebenso kann es Forschungsprogramme zur qualitativen und strukturellen Verbesserung ausarbeiten, sowie Entwürfe, Projekte und Studien zur Verbesserung der technischen und hygienisch-sanitären Voraussetzungen in den Betrieben vorbereiten;
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es kann Vereinbarungen im Bereich der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion fördern;
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Zusammenarbeit mit dem italienischen Landwirtschaftsministerium und der Region im Hinblick auf Überwachung, Schutz und Wahrung der geschützten Ursprungsbezeichnung mittels Qualitätsprüfern;
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Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, dem italienischen Staat, den italienischen Regionen, den autonomen Provinzen, den staatlichen und privaten Einrichtungen und der Kontrollstelle der geschützten Ursprungsbezeichnung durch Bereitstellung der eigenen Organisationsstrukturen;
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Durchführung von Werbeinitiativen, um den Bekanntheitsgrad und den Konsum des Produktes zu steigern;
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Beteiligung an Vereinigungen, Gesellschaften und Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen;
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das Konsortium hält die Gemeinschaftskollektivmarke der geschützten Ursprungsbezeichnung und überlässt sie Berechtigten zur Nutzung;
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es trägt Sorge für die Anbringung des Logos der geschützten Ursprungsbezeichnung DOP auf dem Produkt, für das die von der Kontrollstelle anerkannten Erzeuger, sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder, mit den entsprechenden Voraussetzungen, die Kennzeichnung erhalten haben.









